Abnahmeprüfung / Konstanzprüfung

Abnahme Röntgensysteme

Abnahmeprüfung der Röntgeneinrichtung
Vor der ersten Inbetriebnahme einer diagnostischen Röntgeneinrichtung ist eine Abnahmeprüfung nach § 16, Absatz 2 der Röntgenverordnung (RöV) durchzuführen. Sie muss sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Systems vorgenommen wurde.
Bei der Untersuchung ist mit einer möglichst geringen Strahlung eine optimale Bildqualität zu erreichen. Mit Ihren (oder bei Bedarf mit unseren) Prüfmitteln legen wir die Bezugswerte für die Konstanzprüfung fest. Wir zeichnen die Prüfungsergebnisse digital oder analog auf und stellen Ihnen diese zur Verfügung.

Abnahme Bildwiedergabegeräte

Abnahmeprüfung der Bildwiedergabegeräte
Die Norm DIN V 6868-157 bezieht bei der Abnahme- und Konstanzprüfung für qualitätssichernde Maßnahmen an Bildwiedergabesystemen die Umgebung mit ein. Damit wird die gesamte Bilddarstellungskette (einschließlich Hardware, Software und Bildwiedergabegerät) geprüft. In den Anforderungen an die Raumklassen werden die Beleuchtungsstärke des Umgebungslichts und der Tätigkeitsbereich (Untersuchungsarten) berücksichtigt. Die Anwendung einer an die Empfindlichkeit des Auges angepassten (nicht linearen) Grauwertdarstellung nach dem DICOM-Standard (DICOM Gray Scale Display Function, Part 14) stellt eine neue Anforderung in der Abnahme- und Konstanzprüfung dar.

Teilabnahme

Teilabnahmeprüfung
Nach jeder Änderung einer diagnostischen Röntgeneinrichtung oder ihres Betriebes, z. B. nach Instandsetzung, Austausch oder Änderung von Komponenten der Röntgeneinrichtung, welche die im Rahmen einer Abnahmeprüfung erfassbare Bildqualität oder die Höhe der Strahlenexposition beeinflussen kann, muss vor der nächsten Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen mit der geänderten Röntgeneinrichtung eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten durchgeführt werden. Diese Abnahmeprüfung beschränkt sich auf die Änderung und deren Auswirkungen.

Konstanzprüfung

Konstanzprüfung
Mit der regelmäßigen Konstanzprüfung werden im Rahmen der Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik die Bezugswerten geprüft. In der DIN 6868 ist festgelegt, welche Parameter zu prüfen, welche Grenzwerte einzuhalten, welche Prüfverfahren anzuwenden und welche Prüfkörper zu benutzen sind. Die Bezugswerte der Konstanzprüfung werden bei der (Teil-)Abnahmeprüfung mit Messmitteln des Betreibers festgelegt (falls der Betreiber keine eigenen hat, verwenden wir unsere Messmittel).

Weitere Vorschriften zur Durchführung von Konstanzprüfungen in der Radiologie finden sich in der Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL). Für die Konstanzprüfungen haben die Ärztlichen Stellen einen Leitfaden herausgegeben (Wegweiser Radiologie, Stand 2012).

Zuverlässiges Life-Cycle-Management

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Support: Konstanzprüfung

Die Konstanzprüfung können wir für Sie durchführen. Dazu verwenden wir Ihre oder unsere Messmittel. Wir sorgen für eine Terminverfolgung, sodass Ihr Arbeitsablauf nicht gestört wird. Die Dokumentation verbleibt bei Ihnen, wir erstellen ein Backup.Angebot anfordern »